Immer mehr Streitigkeiten anden vor Gericht

31.01.2012
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In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Streitereien, die vor Gericht verhandelt werden mussten, enorm angestiegen. Doch so ein Gang zum Gericht ist keineswegs günstig und scheitert oftmals an der finanziellen Situation einer der Gegener.

 

Mit einer Rechtschutzversicherung (RS) kann man sich nicht nur für die finanziellen Kosten eines Rechtsstreites absichern sondern zugleich auch fachliche Hilfe beim Gang zum Gericht holen. Dabei kann eine Rechtsschutzversicherung entweder für einzelne Rechtsgebiete oder auch als Gesamtpaket abgeschlossen werden. So gibt es etwa Privat-Rechtschutz, Berufs-Rechtschutz, Mieter-Rechtschutz, Vermieter-Rechtschutz und den Verkehrs-Rechtschutz für den privaten Bereich sowie auch verschiedene Rechtschutzversicherungen für Selbstständige und Freiberufler.

 

Wie viele Umstände und Fachgebiete in einer Rechtsschutzversicherung abgesichert sind, hängt stets von dem jeweiligen Vertrag ab. Man kann sowohl seinen Ehepartner wie auch nichteheliche Lebenspartner sowie auch die eigenen Kinder bis zum 26.Lebensjahr (solange diese kindergeldberechtigt sind) mitversichern.

 

In einem RS Vergleich, den man auch ohne weiteres kostenlos und unverbindlich online machen kann, hat man die Möglichkeit, diverse Versicherer hinsichtlich ihrer Tarife, Leistungen und Beiträge zu vergleichen. Da es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt, ist so ein Vergleich vor Abschluss einer Rechtschutzversicherung ratsam.

 

Generell richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach den Versicherungsleistungen und kann durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall beeinflusst werden. Da man sich bei einer Inanspruchnahme mit dem Eigenanteil an den Kosten beteiligt, verringert eine Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie. Für eine RS gilt darüber hinaus der Grundsatz, dass die Kosten für einen Rechtsfall nur dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, falls die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

 

Bedenken und wissen sollte man auch, dass eine Rechtschutzversicherung grundätzlich keine Rechtsfälle übernimmt, die vor dem Versicherungsbeginn lagen. Zudem gelten in einigen Versicherungsbereichen auch Wartezeiten zwischen 3 und 6 Monaten, es sei denn, es hat bereits eine Vorversicherung bestanden.


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